- Für ein starkes soziales Europa: Die europäische Säule sozialer Rechte und ihr Aktionsplan
- Europäische Kindergarantie zur Bekämpfung von Kinderarmut
- EU-Monitoring
- „Für ein starkes und gerechtes Europa” – Veranstaltungsreihe zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte
- Soziale Aspekte der UN Agenda 2030
- Beratungsangebote für (erwerbstätige) pflegende Angehörige in Österreich und der Schweiz
- Anti-Gender-Bewegung in Europa
Aktuelles
Für ein starkes soziales Europa: Die europäische Säule sozialer Rechte und ihr Aktionsplan
Mit der Proklamation der europäische Säule sozialer Rechte und ihrer 20 Grundsätze hat sich die Europäische Union 2017 eine Richtschnur für ein starkes soziales Europa gesetzt, das gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet. Um die Grundsätze mit konkreten Vorhaben zu füllen, hat die Europäische Kommission im März 2021 einen Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte angenommen. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Ihnen beide Instrumente ausführlich vor.EU-Monitoring
In unserem EU-Monitoring geben wir monatlich einen Überblick über die Aktivitäten der Europäischen Union, des Europarats und der europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Gesellschaftspolitik. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Themen in den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Familien- und Vereinbarkeitspolitik, Gleichstellungspolitik und Politik für ältere Menschen.Begleitend zum monatlichen EU-Monitoring veröffentlichen wir Fokusausgaben zu bestimmten Themen.
Anti-Gender-Bewegung in Europa
Rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) mobilisieren, sind in den letzten Jahren europaweit erstarkt. Mit diesem Erstarken zeigt sich deutlich eine zunehmend transnational organisierte und finanzierte eigenständige Anti-Gender-Bewegung, die die Rechte von Frauen und LGBTIQ*-Personen sowie die Zivilgesellschaft angreift. Dies zeigt sich nicht nur auf nationalstaatlicher (und lokaler) Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene, wo sich Bündnisse transnational organisieren und versuchen, grundlegende Werte der Europäischen Union zu untergraben und bereits bestehenden Konsens rückgängig zu machen.
Der Newsletter 2/2021 der Beobachtungsstelle zur Anti-Gender-Bewegung in Europa gibt eine Einführung in die Entstehung, wichtigsten Argumentationslinien und Akteure der transnationalen Anti-Gender-Bewegung in Europa mit dem Fallbeispiel der Istanbul-Konvention. Weiterhin gibt der Newsletter Einblicke in drei Fokusthemen: transnationale Finanzierungsstrukturen der Anti-Gender-Bewegung, zunehmende transfeindliche Angriffe und entsprechende Gegenstrategien sowie geschlechtsspezifische Hetze im Netz.
Europäische Kindergarantie zur Bekämpfung von Kinderarmut
Kinderarmut ist in Europa, auch in den wirtschaftlich starken Staaten, weit verbreitet. Etwa jedes vierte Kind in der Europäischen Union ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Coronavirus-Pandemie hat bestehende Ungleichheiten dabei noch weiter vergrößert. Der von der Europäischen Kommission im März 2021 verabschiedete Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte setzt das Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder in der Europäischen Union bis 2030 um mindestens fünf Millionen zu verringern. Um dies zu erreichen, ist ein integrierter Ansatz unerlässlich, der die Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Fokus stellt und den generationenübergreifenden Kreislauf der Armut durchbricht.Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer Europäischen Kindergarantie beschlossen. Ziel dieser ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird. Beispielsweise zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Gesundheitsversorgung oder zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum. Für die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie wurden die EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission unter anderem aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 aufzustellen.