Aktuelle Projekte der Beobachtungsstelle
Auf dieser Seite stellen wir Euch unsere Projekte vor, an denen wir gerade arbeiten oder die wir gerade mit aktuellen Veröffentlichungen abgeschlossen haben.EU-Monitoring: Aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa
In unserem EU-Monitoring geben wir regelmäßig einen Überblick über die Aktivitäten der Europäischen Union, des Europarats und der europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Gesellschaftspolitik.Ein besonderer Fokus liegt dabei auf unseren Schwerpunktthemen wie Kinder- und Jugendpolitik, Familien- und Vereinbarkeitspolitik, Geschlechtergleichstellungspolitik, Rechte von LGBTIQ*-Personen und Politik für ältere Menschen.
Begleitend zum EU-Monitoring veröffentlichen wir Fokusausgaben zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen und Strategien der Europäischen Union - aktuell zur Union der Gleichheit, zur Kindergarantie, zur Europäischen Strategie zu Pflege und Betreuung und zur Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Wenn Sie das EU-Monitoring per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Organisation an: beobachtungsstelle (a) iss-ffm.deEuropäische Sozialpolitik
Die EU kann Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen (Artikel 5 AEUV) und so ihre sozialpolitische Zusammenarbeit unterstützen sowie europaweit Mindeststandards setzen. Insbesondere regeln die Artikel 151 bis 161 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Bereich der Sozialpolitik. Gemeinsame Ziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind beispielsweise die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.
Diese Hintergrundinformation stellt die EU-Sozialpolitik vor und gibt einen Überblick über ihre gesetzliche Verankerung und dazugehörige Instrumente sowie über eine Auswahl aktueller gesellschaftspolitischer Initiativen und Maßnahmen.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekämpfen
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nimmt stetig zu. Allein im Jahr 2023 gab es in der EU 1,3 Millionen gemeldete Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Ein UNICEF Bericht aus dem Jahr 2020 zeigt auf, dass in Europa eines von fünf Kindern irgendeine Form von sexualisierter Gewalt erlebt hat.
Auf EU-Ebene gibt es aktuell verschiedene Initiativen, um die Gesetzgebung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern anzupassen. Ein Fokus liegt dabei unter anderem auf dem Umgang mit digitaler Gewalt. Denn, digitale Technologien verschärfen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter und machen sie zu einem grenzüberschreitenden Phänomen: Das Internet bietet Täter*innen sowohl Anonymität als auch Plattformen, auf denen Missbrauchsdarstellungen und Anleitungen zum Missbrauch über Grenzen hinweg ausgetauscht werden können.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Beobachtungsstelle zum einen in einer Übersicht mit nationalen straf- und familienrechtlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt online und offline. Zum anderen erarbeitet die Beobachtungsstelle ein Dossier mit dem Fokus auf sexualisierte Gewalt (online/digital) gegen junge Menschen.
Gerechtigkeit und Gleichstellung für inter* Personen
Das I in LSBTIQ+ steht für "intersex" im Englischen, beziehungsweise für inter* / intergeschlechtliche Personen im Deutschen. Das sind Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden können.
Sie sind deshalb vielfältig von Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen betroffen. Besonders schwerwiegend sind dabei operative und andere medizinische Eingriffe, die im Säuglings- oder Kleinkindalter, und daher ohne Einwilligung der Betroffenen selbst, vorgenommen werden.
Die Vereinten Nationen haben diese Eingriffe als Menschenrechtsverletzung eingeordnet und der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedstaaten, diese Formen von Eingriffen gesetzlich zu verbieten. Betroffenenorganisationen wie OII Europe haben Kriterien für gute Gesetzgebung zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern veröffentlicht.
Die Beobachtungsstelle erarbeitet im Kontext der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des deutschen Verbots (§ 1631e BGB), der kommenden Empfehlung des Europarates zur Gleichstellung von inter* Personen und den aktuellen Entwicklungen in verschiedenen europäischen Staaten, an einer europäisch-vergleichenden Analyse von Deutschland, Malta und Portugal, um ein Verständnis der Vielfältigkeit der Regelungen zum OP-Verbot und erste Einblicke in ihre Umsetzung zu erlangen.
Dossier und Infografik werden in der zweiten Jahreshälfte 2025 die Thematik Gleichstellung von inter* Personen erweitern.