Aktuelle Projekte der Beobachtungsstelle
Auf dieser Seite stellen wir Euch unsere Projekte vor, an denen wir gerade arbeiten oder die wir gerade mit aktuellen Veröffentlichungen abgeschlossen haben.EU-Monitoring: Aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa
In unserem EU-Monitoring geben wir regelmäßig einen Überblick über die Aktivitäten der Europäischen Union, des Europarats und der europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Gesellschaftspolitik.Ein besonderer Fokus liegt dabei auf unseren Schwerpunktthemen wie Kinder- und Jugendpolitik, Familien- und Vereinbarkeitspolitik, Gleichstellungspolitik und Politik für ältere Menschen.
Begleitend zum EU-Monitoring veröffentlichen wir Fokusausgaben und Hintergrundinformationen zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen und Strategien der Europäischen Union – aktuell zur Union der Gleichheit, zur Kindergarantie, zur Europäischen Strategie zu Pflege und Betreuung und zur Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Wenn Sie das EU-Monitoring per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Organisation an: beobachtungsstelle (a) iss-ffm.deSexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekämpfen
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nimmt stetig zu. Allein im Jahr 2023 gab es in der EU 1,3 Millionen Meldungen über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, darunter mehr als 3,4 Millionen Missbrauchsdarstellungen in Form von Bildern und Videos. Schätzungsweise ist jedes fünfte Kind in Europa von sexualisierter Gewalt betroffen. Zwischen 70 und 85 Prozent der Betroffenen kennen den Täter.
Am Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt (18. November 2025) haben wir eine Publikationsreihe zum Thema "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Europa bekämpfen" veröffentlicht.
Diese umfasst eine Expertise, in der die bestehenden und geplanten EU-Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von (digitaler) sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgestellt werden. In einer umfangreichen Übersicht werden straf- und familienrechtliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt online und offline in fünf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien) detailliert beschrieben. In einem begleitenden Dossier werden alle Aspekte zur europaweiten Bekämpfung und Prävention (digitaler) sexualisierter Gewalt kurz und bündig erklärt. Ergänzend gibt es mehrere Infografiken.
Europäische Sozialpolitik
Die EU kann Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen (Artikel 5 AEUV) und so ihre sozialpolitische Zusammenarbeit unterstützen sowie europaweit Mindeststandards setzen.
Insbesondere regeln die Artikel 151 bis 161 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Bereich der Sozialpolitik. Gemeinsame Ziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind beispielsweise die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.
In einem kurzen Video geben wir einen Überblick zum Thema.
Die Hintergrundinformation stellt die EU-Sozialpolitik vor und gibt einen Überblick über ihre gesetzliche Verankerung und dazugehörige Instrumente sowie über eine Auswahl aktueller gesellschaftspolitischer Initiativen und Maßnahmen.
Gerechtigkeit und Gleichstellung für intergeschlechtliche Personen
Das I in LSBTIQ+ steht für intergeschlechtliche Personen. Das sind Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden können.
Sie sind deshalb vielfältig von Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen betroffen. Besonders schwerwiegend sind dabei operative und andere medizinische Eingriffe, die im Säuglings- oder Kleinkindalter, und daher ohne Einwilligung der Betroffenen selbst, vorgenommen werden.
Die Vereinten Nationen haben diese Eingriffe als Menschenrechtsverletzung eingeordnet und der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedstaaten, diese Formen von Eingriffen gesetzlich zu verbieten. Betroffenenorganisationen wie OII Europe haben Kriterien für gute Gesetzgebung zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern veröffentlicht.
Die Beobachtungsstelle hat im Kontext der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des deutschen Verbots (§ 1631e BGB), der Empfehlung des Europarates zur Gleichstellung von intergeschlechtlichen Personen und den aktuellen Entwicklungen in verschiedenen europäischen Staaten, an einer europäisch-vergleichenden Analyse von Deutschland, Malta und Portugal gearbeitet, um ein Verständnis der Vielfältigkeit der Regelungen zum OP-Verbot und erste Einblicke in ihre Umsetzung zu erlangen.
Das Dossier beschäftigt sich mit der Menschenrechtssituation intergeschlechtlicher Personen in Europa.







