- Gerechtigkeit und Gleichstellung für inter* Personen
- Für eine Union der Gleichheit: wie die EU struktureller Ungleichheit begegnet
- LSBTIQ+-Aktionspläne: Checkliste für eine geschlechtergerechte Gesellschaft
- Regenbogenfamilien gleichstellen
- LSBTIQ+-Personen vor Gewalt und Hetze schützen
- Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen
Gerechtigkeit und Gleichstellung für inter* Personen
Das I in LSBTIQ+ steht für "intersex" im Englischen, beziehungsweise für inter* / intergeschlechtliche Personen im Deutschen. Das sind Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden können.
Sie sind deshalb vielfältig von Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen betroffen. Besonders schwerwiegend sind dabei operative und andere medizinische Eingriffe, die im Säuglings- oder Kleinkindalter, und daher ohne Einwilligung der Betroffenen selbst, vorgenommen werden.
Die Vereinten Nationen haben diese Eingriffe als Menschenrechtsverletzung eingeordnet und der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedstaaten, diese Formen von Eingriffen gesetzlich zu verbieten. Betroffenenorganisationen wie OII Europe haben Kriterien für gute Gesetzgebung zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern veröffentlicht.
Die Beobachtungsstelle erarbeitet im Kontext der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des deutschen Verbots (§ 1631e BGB), der kommenden Empfehlung des Europarates zur Gleichstellung von inter* Personen und den aktuellen Entwicklungen in verschiedenen europäischen Staaten, an einer europäisch-vergleichenden Analyse von Deutschland, Malta und Portugal, um ein Verständnis der Vielfältigkeit der Regelungen zum OP-Verbot und erste Einblicke in ihre Umsetzung zu erlangen.
Dossier und Infografik werden in der zweiten Jahreshälfte 2025 die Thematik Gleichstellung von inter* Personen erweitern.
Für eine Union der Gleichheit: wie die EU struktureller Ungleichheit begegnet
Die "Union der Gleichheit" ist ein von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2019 bestimmtes übergeordnetes Ziel der Europäischen Union. Anhand eines intersektionalen Ansatzes soll eine Gesellschaft geschaffen werden, in der Vielfalt geachtet wird und alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte haben.Konkret werden die bis Ende des Jahres laufenden "Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter" und die "Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen" vorgestellt und der Stand ihrer Umsetzung in ausgewählten Bereichen dokumentiert. Darüber hinaus wird ein Einblick in die neuen Gleichstellungsvorhaben der EU in der laufenden Legislaturperiode 2024 bis 2029 gegeben.
Regenbogenfamilien gleichstellen
Regenbogenfamilien haben in den vergangenen Jahren in Deutschland und Europa vielfältig an Anerkennung und Bedeutung gewonnen. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin politische und rechtliche Handlungs- und Regelungsbedarfe, um ihre Gleichstellung voranzubringen. Das Arbeitspapier zeigt Handlungserfordernisse und Lösungsansätze auf und gibt Einblicke in die Regelungen europäischer Staaten.Thematisch beschäftigt sich das Arbeitspapier unter anderem mit rechtlicher und sozialer Elternschaft, auch beispielsweise von mehreren Elternteilen, mit der Nutzung assistierter Reproduktion und ihren Folgen für Elternschaft, sowie mit der Notwendigkeit, vergangenes Unrecht, welches Elternschaft erschwerte, wenn nicht sogar verhinderte, aufzuarbeiten, wiedergutzumachen und zu entschädigen.
LSBTIQ+-Aktionspläne: Checkliste für eine geschlechtergerechte Gesellschaft
Nationale Aktionspläne sind ein zentrales und wirksames Instrument, gemeinsam auf internationaler Ebene völkerrechtlich kodifizierte Werte wie den Schutz der Menschenrechte im nationalen Kontext zu konkretisieren und umzusetzen. In Bezug auf die Menschenrechte von LSBTIQ+-Personen lässt sich europaweit beobachten, dass die Umsetzung Nationaler Aktionspläne ihre Gleichstellung systematisch voranbringt.Diese Expertise stellt das Instrument Nationaler Aktionsplan vor und fasst die bestehenden Forderungen auf europäischer und deutscher Ebene nach einem Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von LSBTIQ+-Personen in Deutschland zusammen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Prozessebene der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation eines Nationalen Aktionsplans sowie auf bereits identifizierten Erfolgsfaktoren in diesen Schritten.
Die Beobachtungsstelle hat mit dieser Expertise sowie mit den beiden Arbeitspapieren zu Regenbogenfamilien und Hasskriminalität gegen LSBTIQ+-Personen einen umfassenden inhaltlichen Beitrag zur Vorbereitung eines Nationalen Aktionsplans in Deutschland geleistet. Am 18. November 2022 wurde der Aktionsplan der Bundesregierung "Queer leben" für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bekannt gegeben.
LSBTIQ+-Personen vor Gewalt und Hetze schützen
Hasskriminalität gegen LSBTIQ+-Personen ist die massivste Ausdrucksform von Homo- und Transfeindlichkeit. Sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Staaten sind Hasskriminalität und Hassrede gegen LSBTIQ+-Personen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum keine Seltenheit. Für die Betroffenen bedeutet das eine erhebliche Belastung sowie Einschränkung von Freiheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Das Arbeitspapier zeigt, dass es zum einen strafrechtlicher Änderungen bedarf, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ+-Personen effektiver zu bekämpfen, zum anderen müssen nicht-rechtliche Maßnahmen, zum Beispiel bei der Arbeit und Ausbildung der Polizei, der Justiz und Opferhilfe, entwickelt und umgesetzt werden.
Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen
Im Februar 2020 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, erstmals eine Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen zu veröffentlichen.Dieser Newsletter gibt im Vorfeld der Veröffentlichung dieser Strategie zunächst einen Überblick über den bestehenden rechtlichen Rahmen und aktuelle politische Prozesse auf EU-Ebene sowie die Situation von LGBTIQ-Personen in den EU-Mitgliedstaaten. Im Anschluss daran werden in zwei Beiträgen Anforderungen an die angekündigte Strategie aus rechtlicher und zivilgesellschaftlicher Perspektive dargestellt. Schwerpunkte liegen hierbei auf der EU-weiten Anerkennung von Regenbogenfamilien und den zunehmenden Angriffen und der Hetze gegen LGBTIQ-Personen.
Es folgt ein Exkurs zu einer weiteren europäischen Organisation, dem Europarat, der bereits vor mehr als zehn Jahren das weltweit erste Instrument zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verabschiedete, die sogenannte Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Ministerkomitees des Europarats vom 31. März 2010.
Den Abschluss bildet ein Überblick über bestehende Nationale Aktionspläne für LGBTIQ-Personen.